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ArbG Hamburg, 19.06.2012 - 1 Ca 268/11 |
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- BAG, 05.07.2006 - 4 AZR 555/05
Eingruppierung einer pädagogischen Unterrichtshilfe
Auszug aus ArbG Hamburg, 19.06.2012 - 1 Ca 268/11
Jedenfalls soweit eine höhere als die in den Arbeits-, respektive Heuervertrag aufgenommene Eingruppierung in Frage kommt, ist dieser im Regelfall und so auch hier zumindest gemäß §§ 133, 157 BGB dahin auszulegen, dass sich die zustehende Vergütung nach der konkret auszuübenden Tätigkeit und deren Bewertung durch die zum Gegenstand des Arbeitsvertrages gemachten tariflichen Regelung richtet (vgl. BAG vom 12. Dezember 1990, 4 AZR 306/90, AP Nr. 1 zu § 12 AVR Diakonisches Werk; BAG vom 05. Juli 2006, 4 AZR 555/05, AP Nr. 103 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; LAG Düsseldorf vom 26. Oktober 2010, 9 Sa 1193/09, juris). - LAG Düsseldorf, 26.10.2010 - 9 Sa 1193/09
Eingruppierung eines regionalen Einsatzleiters bei der Deutschen Bahn AG
Auszug aus ArbG Hamburg, 19.06.2012 - 1 Ca 268/11
Jedenfalls soweit eine höhere als die in den Arbeits-, respektive Heuervertrag aufgenommene Eingruppierung in Frage kommt, ist dieser im Regelfall und so auch hier zumindest gemäß §§ 133, 157 BGB dahin auszulegen, dass sich die zustehende Vergütung nach der konkret auszuübenden Tätigkeit und deren Bewertung durch die zum Gegenstand des Arbeitsvertrages gemachten tariflichen Regelung richtet (vgl. BAG vom 12. Dezember 1990, 4 AZR 306/90, AP Nr. 1 zu § 12 AVR Diakonisches Werk; BAG vom 05. Juli 2006, 4 AZR 555/05, AP Nr. 103 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; LAG Düsseldorf vom 26. Oktober 2010, 9 Sa 1193/09, juris). - BAG, 12.12.1990 - 4 AZR 306/90
Tätigkeit als Sozialarbeiter in einem Nichtsesshaftenheim - Sozialarbeiter, denen …
Auszug aus ArbG Hamburg, 19.06.2012 - 1 Ca 268/11
Jedenfalls soweit eine höhere als die in den Arbeits-, respektive Heuervertrag aufgenommene Eingruppierung in Frage kommt, ist dieser im Regelfall und so auch hier zumindest gemäß §§ 133, 157 BGB dahin auszulegen, dass sich die zustehende Vergütung nach der konkret auszuübenden Tätigkeit und deren Bewertung durch die zum Gegenstand des Arbeitsvertrages gemachten tariflichen Regelung richtet (vgl. BAG vom 12. Dezember 1990, 4 AZR 306/90, AP Nr. 1 zu § 12 AVR Diakonisches Werk; BAG vom 05. Juli 2006, 4 AZR 555/05, AP Nr. 103 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; LAG Düsseldorf vom 26. Oktober 2010, 9 Sa 1193/09, juris).